Fast jeder vierte Bürger kann seinen Beruf nicht bis zum Rentenalter ausführen. In den meisten Fällen liegt es daran, dass eine Erkrankung vorliegt. In diesem Fall kann der Beruf nicht mehr ausgeübt werden und es kann jeden treffen. Oft wird die Berufsunfähigkeit mit der Erwerbsunfähigkeit verwechselt. Wer seinen erlernten Beruf nicht ausüben kann, aber eine Arbeit in einem anderen Beruf findet, ist Erwerbsunfähig. Sollte die Erkrankung so stark sein, dass der Betroffene gar nicht mehr arbeiten gehen kann, spricht man von Berufsunfähigkeit.
Was ist eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
Die Berufsunfähigkeitsrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde, wurde am 31.12.2000 abgeschafft. Dafür gibt es ab dem Zeitpunkt die Erwerbsminderungsrente. Sollten die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente bestehen, kann diese in eine Altersrente oder in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden. Sollte der Versicherte weitere Einkünfte haben, während er Diese Rente bezieht, kann die Rente gekürzt und auch ganz gestrichen werden.
Möglichkeiten sich abzusichern
Es besteht die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Jeder der auf seine Arbeit angewiesen ist und keine weiteren Einkünfte hat, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschießen. Diese dient zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt zum Einsatz, wenn der Arbeitgeber mindestens sechs Monate seinen Beruf nicht ausüben kann. In dem Fall zahlt die Versicherungsgesellschaft eine monatliche Rente, die vorab im Vertrag vereinbart wurde.
