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Juli 15th, 2010

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je, weil die gesetzliche Rente bei vielen Menschen nicht reichen wird. Immer weniger arbeitende Menschen zahlen in die Rentenversicherung ein. Es gibt vier unterschiedliche Arten der Altersvorsorge.

Betriebliche Altersvorsorge
Auf die betriebliche Altersvorsorge zahlen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Sozialabgaben. Der Vorteil ist, dass die betriebliche Altersvorsorge nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Der Arbeitgeber schließt mit einem Direktversicherer einen Vertrag ab. Zu versteuern ist die betriebliche Altersvorsorge erst im Rentenalter. Im Todesfall erhält die Ehefrau etwa 60 %.

Rürup Rente
Die Rüruprente kann nur für die Person selber abgeschlossen werden. Vorwiegend wird diese Art der Altersvorsorge von Selbständigen abgeschlossen. Steuerlich ist sie sehr hoch absetzbar. Der Nachteil ist, dass die Rüruprente nicht vererbbar ist und sollte der Versicherte sterben vor dem Rentenalter das Geld weg ist.

Riesterrente
Bei der Riesterrente ist es so, dass 4 % des Bruttoeinkommens jährlich in den Riestervertrag eingezahlt werden müssen um die volle Förderung von 154 Euro pro Ehepartner und geborene Kinder ab 2008 300 Euro pro Jahr bezuschusst wird. Bis zu 2100 Euro sind von der Steuer abzusetzen. Im Todesfall kann die Riesterrente vererbt werden und wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet.

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung kann sowohl mit wenig Risiko, als auch mit viel Risiko abgeschlossen werden. Sie hat im Gegensatz zur Riesterrente einen Rückkaufwert und kann vor dem 60 Lebensjahr aufgelöst werden. Beim Arbeitslosengeld II wird der Rückkaufwert angerechnet wenn die Beiträge niedriger sind. Steuern werden im Alter gezahlt auf die Rente

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